Schwerstkranke Menschen sollen künftig ambulant und stationär besser versorgt werden. So sieht es das vom Bundestag beschlossene Palliativ- und Hospiz-Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor.
Egal ob Zuhause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim - das neue Gesetz sieht Sterbebegleitung als ausdrücklichen Bestandteil des Versorgungsauftrages die Krankenkassen zukommen.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Sterbebegleitung steht heute im Bundestag die Entscheidung zur Sterbehilfe an.
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