Riester-Sparer sollen in Zukunft besser vor Rückforderungen von Zulagen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss durch einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Maßnahmen zum Verbraucherschutz.
So soll es nun möglich sein Eigenbeträge nachzuzahlen, wenn diese irrtümlich und unabsichtlich nicht geleistet wurden. Das Verfahren wird dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge unbürokratisch verlaufen. Die betroffenen Sparer zahlen die Beiträge ein und informieren ihren Anbieter, für welches Jahr das Geld bestimmt ist.
Der Anbieter und die Zulagenstelle sollen sich um den Rest kümmern. Die Zulagenstelle zahlt die zurückgeforderte Zulage auf den Riester-Vertrag der Betroffenen zurück. So erhalten die Sparer wieder die volle Zulage. Alle Betroffenen werden automatisch informiert.
Ab 2012 müssen dem Gesetzentwurf zufolge alle Riester-Sparer 60 Euro jährlich als Eigenbetrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. So sollen die Regeln für die Zulageberechtigung vereinfacht werden. Wer bisher keinen Eigenbetrag zahlte, da er mittelbar zulagenberechtigt war, erhält durch die Zahlungen eine höhere Zusatzrente.
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