Krankenkassen soll künftig Vorsorgeleistungen und Rehabilitationen für Eltern und Kinder einheitlicher gewähren. Der GKV-Spitzenverband hat dazu die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet.
Die neue Richtlinie soll sicherstellen, dass Krankenkassen nach einheitlichen Maßstäben Leistungen für Eltern und Kinder bewerten. Diese Maßstäbe sollen auch für die Versicherten transparenter sein als bisher.
Anschaulicher Begutachtungsablauf
Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf anschaulich abgebildet und weitere klärende Informationen gegeben.
Die neue Begutachtungs-Richtlinie beschreibt Faktoren konkret, die häufig gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern hervorrufen, wie beispielsweise Probleme in Ehe oder Partnerschaft.
Dadurch können die besonderen Belastungssituationen von Müttern und Vätern besser für eine Genehmigung berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen, dass bspw. der Grundsatz "ambulant vor stationär" bei diesen Maßnahmen nicht gilt.
Auftrag der Gesundheitspolitik
Mit der neuen Begutachtungs-Richtlinie ist der GKV-Spitzenverband einem Auftrag des Gesundheitsausschusses des Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums nachgekommen. Mitgewirkt haben der Bundesverband Deutscher Privatkliniken und das Müttergenesungswerk.
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