Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plant offenbar das Ombudsverfahren auszubauen. Außerdem sollen für Versicherungsvertreter strengere Regeln gelten. Das geht laut der "Rheinischen Post" aus einem 10-Punkte-Plan des Verbandes hervor.
Entscheidungsgrenze soll erhöht werden
Bisher konnte der Ombudsmann nur bei Streitfällen unter 5.000 Euro helfen. Diese Entscheidungsgrenze soll nun auf 10.000 Euro angehoben werden. Alle Versicherungsunternehmen, die diesem Ombudsverfahren angeschlossen sind, sind der neuen Regelung unterworfen.
Außerdem soll es strengere Regelungen für Versicherungsverkäufer geben. So sollen zum Beispiel Verkaufsprovisionen beschränkt werden und ein Verhaltenskodex entwickelt werden.
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