Mit der Änderung der Beiträge zur Krankenversicherung im nächsten Jahr ändern sich auch die Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten. Da nun die Bedarfssätze nach dem BAföG feststehen, sind auch die Zahlen für die Versicherungsbeiträge fix.
Beitragsanstieg wegen geändertem KV-Beitragssatz
Gemäß § 245 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) müssen Studenten 7/10 des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages zahlen. Da dieser 15,5 Prozent ab dem nächsten Jahr beträgt, fallen für Studenten demzufolge 10,85 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen an. Für die Pflegeversicherung fallen 1,9 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich des Zuschlags von 0,25 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren, an.
BAföG-Änderung führt zu doppelter Anhebung
Ab dem 1.1.2011 erhöhen sich die Beiträge somit auf 55,55 Euro für die Krankenversicherung und 9,98 Euro (bzw. 11,26 Euro) für die Pflegeversicherung. Jedoch ist diese Änderung der Beiträge nur auf den geänderten allgemeinen Krankenkassenbeitrag zurückzuführen. Da ab dem 1.1.2011 der Bedarfssatz für das BAföG steigt und dieser als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge dient, tritt noch mal eine Erhöhung der studentischen Krankenkassenbeiträge ein.
Erneute Anhebung erst zum Sommersemester
Da das Sozialgesetzbuch allerdings vorschreibt, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei der Anhebung des BAföG-Satzes erst im auf die Anhebung folgenden Semester wirksam werden, kann für das laufende Wintersemester der Beitragssatz nicht erneut angehoben werden. Die zweite Beitragserhöhung tritt demnach erst zum Sommersemester 2011 in Kraft.
Ab dem 1.4.2011 wird dann der Krankenversicherungsbeitrag 64,77 Euro betragen und für die Pflegeversicherung werden 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro fällig.
Foto: © Peter von Bechen/PIXELIO
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