Die deutschen Versicherer starten am 1. April eine weiterenwickelte Version ihrer Auskunftei. Mit dieser wollen sie laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Betrugsbekämpfung und Risikoprüfung effizienter machen.
In der Auskunftei werden Meldungen zu Versicherten gemacht, bei denen es zu atypischen Schadenhäufigkeiten oder Auffälligkeiten im Leistungsfall gekommen ist. Aber auch gefährliche Berufe oder Vorerkrankungen können im Hinweis- und Informationssystem (HIS) aufgelistet werden. Gesundheitsdaten sollen jedoch nicht in das System eingetragen werden.
Laut dem Vorsitzenden der Hauptgeschäftsführung des GDV, Jörg von Fürstenwerth, sollen diese Einträge nicht zu Ablehnungen von Verträgen führen. Er sagte: "Eine Meldung im HIS führt nicht zur Ablehnung einer Leistung oder eines Vertrages. Das System hilft, die Risikoprüfung schneller und effizienter zu gestalten sowie Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken."
Dem Verband zufolge erfüllt das System die aktuellen Anforderungen des Datenschutzes. Es soll keine Gesamtprofile von Personen geben, das HIS arbeitet getrennt nach Versicherungssparten. Außerdem gibt es Kriterien für die Meldung von Versicherten. Die Betroffenen werden über den Eintrag benachrichtigt und können sich über eine Selbstauskunft informieren.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr