Musterklagen gegen Versicherer eingereicht 

Die auf Kapitalanleger- und Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei TILP Rechtsanwälte hat drei Musterklagen gegen die beiden Versicherungsgesellschaften IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG und DBV Winterthur Lebensversicherung AG wegen zu niedriger Rückzahlungsvolumen bei vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen eingereicht. Nach Auskunft der klagenden Rechtsanwälte würden viele Versicherungsgesellschaften die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes ignorieren und offenbar auf den Ablauf der Verjährungsfrist spekulieren. Mit den Musterklagen soll nun schleunigst Rechtssicherheit geschaffen werden.

Im Kern der jetzigen juristischen Auseinandersetzung steht dabei die Frage, wann die Verjährungsfrist für Rückkaufswerte tatsächlich begonnen hat. Nach Auffassung des Bundes der Versicherten (BdV) und von TILP Rechtsanwälte begann die Verjährungsfrist grundsätzlich mit dem Ende des Jahres 2005 und würde damit bei einer fünfjährigen Verjährungsfrist erst Ende 2010 ablaufen. "Die Argumentation basiert dabei auf der klaren Überzeugung des BdV, dass erst mit dem zweiten BGH-Urteil zu diesem Thema der Rückkaufswert einer Lebensversicherung anhand der von den BGH-Richtern vorgegebenen Berechungsformel habe konkret berechnet werden können. Die damaligen Versicherungsbedingungen mit den Berechnungen für den Rückkaufswert erklärte der BGH für unwirksam", erläutert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des BdV.

Da höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, wann eventuelle Ansprüche auf Neuberechnung des Rückkaufswertes verjähren, sollten insbesondere Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag zwischen Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und sodann gekündigt haben, diesen überprüfen und sich mit ihrer Versicherung auseinandersetzen, so die Rechtsanwälte von TILP. "Dabei sollten die Versicherungsnehmer jedoch berücksichtigen, dass die Verjährung nicht schon durch ein bloßes Anschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder an die Aufsichtsbehörde BaFin gehemmt wird", rät Rechtsanwalt Dr. Philipp Härle. Auf der Internet-Seite des BdV finden Versicherungsnehmer Musterschreiben an die Versicherer zum Herunterladen, die für diesen Zweck geeignet sind.

Wer eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und diese dann später gekündigt hat, zahlte oftmals erhebliche Storno- und Abschlusskostenrechnungen der Versicherer. Darüber wurden die Versicherungsnehmer jedoch nur im Kleingedruckten informiert. Den Versicherungsnehmern war oftmals nicht ausreichend klar, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit Abschlusskosten für die Versicherungsverträge in erheblichem Umfang mit ihren Beiträgen verrechnet wurden, die im Falle der Kündigung der Versicherung jedoch nicht wieder erstattet wurden.



Der BGH stellte sich in der diesbezüglichen Rechtssprechung auf die Seite der Versicherungsnehmer: Im Mai 2001 erklärte der BGH auf eine Verbandsklage des BdV die Rückkaufswert-Klauseln für unwirksam (Az.: IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00). Im Oktober 2005 untersagte der BGH den Versicherungsgesellschaften, diese Bestimmungen rückwirkend durch eine angeblich transparentere Darstellung zu ersetzen und verpflichteten diese Gesellschaften zugleich, bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherungsverträge den Versicherungskunden mindestens einen Rückkaufswert von 40 % der eingezahlten Beiträge zu garantieren (Az.: IV ZR 177/03, IV ZR 245/03, IV ZR 162/03).

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