Mitfahrgelegenheiten sind im Trend. Seien es Fahrgemeinschaften durch Deutschland oder nur für den Weg zur Arbeit. Doch was passiert bei einem Unfall? Banktip erklärt.
Grundsätzlich deckelt die Kfz-Haftpflichtversicherung alle Fahrten. Handelt es sich um eine kommerzielle, gewinnbringende Fahrt, kann der Versicherer das Geld von dem Fahrer zurückverlangen.
Weiterhin deckelt die Sozialversicherung die Folgen von Personenschäden bei Unfällen. Welche anderen Versicherungen wann und für wen greifen, erklärt Banktip in dem Ratgeber "Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften".
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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