Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt ab 2013 an. Die Länder haben ein entsprechendes Gesetz gebilligt.
Ab 2013 steigt die Entgeltgrenze für Minijobs von zurzeit 400 Euro auf 450 Euro. Die Länder billigten das entsprechende Gesetz. Es wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Neben der Erhöhung gibt es eine weitere Änderung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung soll zur Regel werden. Arbeitnehmer können sich über einen Antrag davon befreien.
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