Minijobber können zukünftig bis 450 Euro verdienen. Bei den Midijobs steigt die Verdienstgrenze auf 850 Euro. Die Regelung soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Der Bundestag hat die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro beschlossen. Minijobber erhalten zudem den vollen Versicherungsschutz in der Rentenversicherung. Wer dies nicht will, kann sich befreien lassen.
Die Verdienstgrenze für Minijobs soll an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst werden, berichtet die FDP. So sind die durchschnittlichen Gehälter in den letzten zehn Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind. Dagegen lag die Minijobgrenze seit 2003 unverändert bei 400 Euro.
DGB: Gefahr Altersarmut
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht in der Anhebung der Einkommensgrenze eine Förderung der Altersarmut. "Statt den Niedriglohnsektor einzudämmen, will die Koalition ihn auch noch ausweiten", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Wegen der niedrigen Löhne und der mangelnden sozialen Absicherung sind die Minijobberinnen und Minijobber schon jetzt akut armutsgefährdet und sie gehören zu den Hauptrisikogruppen für spätere Altersarmut."
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