In den meisten Fällen müssen Autofahrer für Schäden am eigenen Gefährt durch Schlaglöcher selbst aufkommen. Zwar haften Kommunen, Länder oder sonstige Straßenbaulastträger für Beeinträchtigungen auf der Straße, da ihnen laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Pflicht zur Verkehrssicherung obliegt. Wird die Verkehrssicherungspflicht unterlassen, kann dies in Einzelfällen zu Schadensersatzansprüchen führen. Das erklärt der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Frank Häcker, auf Anfrage von Banktip.de.
Warnschilder nicht in jedem Fall ausreichend
Im sogenannten Schlaglochurteil entschied das Oberlandesgericht Celle, dass eine Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, obwohl sie die Geschwindigkeit auf einer viel befahrenen Durchgangsstraße aufgrund von Schlaglöchern auf 30 km/h begrenzt habe und Warnschilder aufgestellt habe (Az.: 8 U 199/06). So musste die Stadt einen Teil der Reparaturkosten übernehmen, da nach Auffassung der Richter mit dem Aufstellen von Warnschildern bei einem 20 cm tiefem Schlagloch die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt sei.
Schadenersatzanspruch muss im Einzelfall geprüft werden
Verkehrsrechtsexperte Häcker weist darauf hin, dass es zwar in den meisten Fällen ausreichend sei, wenn die Kommune ihren Hinweispflichten durch das Aufstellen von Warnschildern nachkomme. Aber ob ein Schadensersatzanspruch bei Schäden durch Schlaglöcher besteht, könne letztlich nur im Einzelfall geklärt werden. Daher empfiehlt es sich, die Schäden am Fahrzeug, den Straßenzustand und die aufgestellten Warnschilder zu dokumentieren.
Verkehrsminister will Mittel für Beseitigung von Schlaglöchern bereitstellen
Aufgrund des kalten Winters liegen die Kosten für die Beseitigung von Straßenschäden in Milliardenhöhe. Der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kündigte heute gegenüber der "Bild"-Zeitung an, 2,2 Milliarden Euro für die Beseitigung der Winterschäden bereitzustellen.