Ab Jahresbeginn 2012 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Das im Jahr 2008 in Kraft getretene Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) sieht vor, dass die Pflegesätze sowohl in der ambulanten Pflege für alle Pflegestufen als auch im stationären Bereich für die Pflegestufe III und für Härtefalle stufenweise bis 2012 angehoben werden. Die letzte Erhöhungsstufe wird am 1. Januar 2012 erreicht.
Zum Jahreswechsel werden die Sätze für ambulante und stationäre Pflege um bis zu 5 Prozent angehoben. Beispielsweise steigt der Betrag für die Pflegesachleistungen in der Pflegestufe II von monatlich 1.040 Euro auf 1.100 Euro. Das Pflegegeld erhöht sich in den Pflegestufen I und II um jeweils 10 Euro pro Monat und in Pflegestufe III um 15 Euro.
Auch die Leistungen für die teilstationäre Pflege und die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steigen. Die Erhöhung erfolgt automatisch zum Jahres-beginn, so dass pflegebedürftige AOK-Versicherte keinen neuen Antrag stellen müssen.
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