Weder in diesem noch im nächsten Jahr sollte vorschnell eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn die erwartete Absenkung des Garantiezinses der einzige Grund für den Vertragsabschluss ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Das Bundesministerium der Finanzen plant ab Juli 2011 den Garantiezinses auf 1,75 Prozent abzusenken.
Der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und gilt für alle Versicherer. Dieser Zins sichert dem Versicherungsnehmer einer freiwilligen Renten- oder Kapitallebensversicherung eine festgelegte Mindestversicherung des eingezahlten Guthabens. Zuletzt wurde der Garantiezins zum Jahresbeginn 2007 auf 2,25 Prozent abgesenkt. Erfahrungsgemäß schließen tausende Neukunden vor Inkrafttreten der Änderungen noch schnell eine Police ab.
Allerdings besteht nach Ansicht der sächsischen Verbraucherschützer kein Anlass zu übereilten Vertragsabschlüssen. 2010 lag die tatsächliche und variable Verzinsung, die durch die Überschussbeteiligung erwirtschaftet wurde, bei durchschnittlich vier Prozent. Überschussbeteiligung und Garantiezins beziehen sich jedoch nur auf den Sparanteil; das ist die eingezahlte Gesamtsumme abzüglich der Verwaltungs- und Vertriebskosten.
"Aufgrund der derzeit vergleichsweise hohen tatsächlichen Verzinsung taugen daher die Senkung des Garantiezinses wohl nicht als Verkaufsargumente, sondern eher niedrige Verwaltungskosten und Vertriebsprovisionen, denn dann ist der zu verzinsende Sparanteil auch größer ", meint Verbraucherschützer Kay Görner.