Versicherungsnehmer haben auch bei bereits abgegoltenen Verträgen Anspruch auf Sparzinsen. Viele Kunden erhalten viel zu geringe Rückerstattungen von den Versicherungsgesellschaften.
In vielen Fällen berechnen die verschiedenen Gesellschaften zu geringe und ungerechtfertigte hohe Abschluss- und Stornokosten. Das Projekt LV-Doktor hat über mehrere Jahre ein Netzwerk von bis zu 50 Kanzleien bundesweit etabliert. Die Anwälte setzen sich erfolgreich für Rechte und finanzielle Ansprüche der Versicherungsnehmer ein.
Viele Versicherungsgesellschaften behalten gezogene Nutzungen ein, also den Sparvorteil auf den Sparanteil. In manchen Fällen sind die Summen im vierstelligen Bereich. Die Netzwerkanwälte konnten bei einem Kunden, der 2003 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hat, noch eine Zinseinwirkung gewinnen. Innerhalb der zehnjährigen Laufzeit zahlte er 12.900 Euro ein. Nach Beendigung des Verhältnisses und abzüglich der Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag wurde lediglich ein Wert von 12.100 Euro zurückerstattet. Mit Unterstützung der Netzwerkanwälte von LV-Doktor klagte er dies an. Die Richter des Landgerichts Berlin stimmten der Klage zu und die Versicherungsgesellschaft musste dem Kunden Zinsen im Wert von 4.000 Euro nachzahlen. Somit wurde der Rückkaufswert um 33 Prozent gesteigert.
Ehemalige und aktuelle Lebensversicherungskunden sollten ihre Verträge unbedingt prüfen, denn viele Versicherungsgesellschaften behalten Zinsen ungerechtfertigt ein.
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