Lagerfrist für DDR-Lohnunterlagen verlängert 

Die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen wurde

um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Die gesetzliche

Änderung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt.

Ursprünglich war die Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen bis 31. Dezember 2006 befristet worden. Nach diesem Zeitpunkt hätten

die Unterlagen vernichtet werden dürfen. Bei einer Vielzahl von

Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR

zurückgelegt haben, hätte dann das Rentenversicherungskonto ggf.

nicht mehr vollständig geklärt werden können. Dieses hätte zu Lücken

in den Rentenversicherungsbiografien und damit zu geringeren

Rentenansprüchen führen können.



Die Deutsche Rentenversicherung Bund bittet alle Versicherten, die

Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch

keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben,

diese nun umgehend zu beantragen. Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im

Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der

Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls

erhältlich. Diese helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.

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