Die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen wurde
um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Die gesetzliche
Änderung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt.
Ursprünglich war die Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen bis 31. Dezember 2006 befristet worden. Nach diesem Zeitpunkt hätten
die Unterlagen vernichtet werden dürfen. Bei einer Vielzahl von
Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR
zurückgelegt haben, hätte dann das Rentenversicherungskonto ggf.
nicht mehr vollständig geklärt werden können. Dieses hätte zu Lücken
in den Rentenversicherungsbiografien und damit zu geringeren
Rentenansprüchen führen können.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bittet alle Versicherten, die
Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch
keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben,
diese nun umgehend zu beantragen. Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls
erhältlich. Diese helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.