Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht zwingend bei einer Erkrankung im Auslandsurlaub. Die Zeitschrift "Stern" erinnert an die Notwendigkeit einer Krankenzusatzversicherung für Reisende. Der "Stern" bezieht sich dabei auf eine Studie der Zeitschrift der Stiftung Warentest "Finanztest".
Eine Auslandskrankenversicherung ist wichtig. Gerade bei außereuropäischen Reisen zahlt die Krankenkasse laut dem "Stern" häufig nicht. Der Versicherte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Erkrankt ein Versicherter bei einem Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union, übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Die Behandlung ist jedoch nicht immer auf dem gleichen Standard wie in dem Heimatland.
Entschließt sich ein Reisender für eine Auslandskrankenzusatzversicherung, ist vor allem der Service des Krankenrücktransports zu beachten. Die Versicherer übernehmen in dringenden medizinischen Fällen die Kosten dafür. Den Transport muss der Arzt anordnen. Einige Versicherer zahlen allerdings laut "Finanztest" den Rücktransport schon früher und nicht erst wenn er medizinisch akut ist.
Brillen sind keine Leistung
Das Zusatzversicherungspaket umfasst medizinische Leistungen wie ambulante ärztliche Behandlungen als auch Operationen. Weiterhin beinhaltet der Schutz laut "Stern" die Versorgung mit Medikamenten, Verbandsutensilien und Gehhilfen. Der Zusatzversicherer erstattet keine regelmäßigen Untersuchungen, wie etwa bei einer Schwangerschaft, oder Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte. Gleiches gilt für Patienten, die nur wegen einer Heilbehandlung ins Ausland fahren. Auch hier trägt der Versicherte die Kosten selbst.
Privatversicherte Urlauber sollten sich nach Angaben des "Sterns" vor ihrem Urlaub über die Leistungen der Kasse informieren. Auch hier könnte eine Zusatzversicherung nötig sein. In der Regel gelten die untersuchten Tarife von "Finanztest" bei einem Auslandsaufenthalt von 42 oder 56 Tagen am Stück. Die Studie untersuchte 40 Tarife. 14 schnitten mit der Note sehr gut ab. Auf www.test.de ist das Ergebnis der Studie kostenpflichtig abrufbar.

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