Die europäische Krankenversichertenkarte schützt die Versicherten auch außerhalb von Deutschland. Daran erinnert die Krankenkasse AOK in Hinblick auf die kommende Reisezeit.
Die europäische Krankenversichertenkarte gilt für notwendige medizinische Leistungen, wenn diese nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. Auch bei der Behandlung einer bestehenden Krankheit kann die Karte eingesetzt werden.
Wenn ein Versicherter die Behandlung im Ausland selbst bezahlen muss, sollte er eine detaillierte Rechnung samt erbrachten Leistungen verlangen. Diese legt er in Deutschland seiner Versicherung vor.
Die europäische Krankenversichertenkarte erkennt man an den entsprechenden Aufdruck auf der Rückseite der Karte. Sie gilt in den Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz, in Liechtenstein, in Island und in Norwegen. Eingeschränkt gilt sie in Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien.
Die AOK rät bei Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, zur Mitnahme eines Auslandskrankenschein. Den kann man bei seiner Krankenkasse anfordern. Außerhalb von Europa gilt die europäische Krankenversichertenkarte nicht. Hier hilft eine Zusatzversicherung.
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