Trotz Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) bei Ärzten und Krankenhäusern im Urlaubsland müssen Versicherte die Kosten oftmals aus eigener Tasche zahlen. Das ist das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Erhebung der AOK Bayern.
In den Monaten September und Oktober wurde bei rund 7,5 Prozent der Versicherten eine gültige EHIC nicht akzeptiert, sodass sie ihre Krankenbehandlung im Ausland bar bezahlen mussten. In den strittigen Fällen betrug die durchschnittliche Rechnungshöhe knapp 100 Euro. Dieser Schwellenwert stellt anscheinend eine Schmerzgrenze für den Patienten dar, bei der er bereit ist, die Kosten privat vorzufinanzieren.
Europäische Krankenversichertenkarte muss anerkannt werden
Die gesetzliche Krankenversicherung darf aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Regel nur einen Teil der durch Privatrechnung entstandenen Kosten rückerstatten. Die Versicherten bleiben dann im Durchschnitt auf einem Drittel der Kosten sitzen. Die Ausstellung einer Privatrechnung nach Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte ist nach Aussage der AOK Bayern jedoch nicht korrekt. Denn die EHIC ist für den ausländischen Vertragsarzt Nachweis des bestehenden Krankenversicherungsschutzes bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie gewährleistet somit grundsätzlich den Zugang zur medizinischen Versorgung im europäischen Ausland. Die Leistungen werden dann nach den Rechtsvor-schriften des Aufenthaltsstaates bezogen. Wenn sich der Versicherte in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat befindet, in dem der Zugang zur medizinischen Behandlung kostenlos ist, gilt diese Bestimmung auch für den deutschen Versicherten.
Italien führt beim Nichtakzeptieren der Versichertenkarte
Die AOK Bayern empfiehlt ihren Versicherten, sich vor der Reise ins Ausland bei ihrer AOK Direktion beraten zu lassen, um späteren Problemen vorzubeugen. Zusätzlich zum gesetzlichen Schutz rät die AOK Bayern zudem, für die Dauer des Urlaubsaufenthaltes eine private Reisekrankenversicherung einschließlich Rücktransport abzuschließen.
Die größte Anzahl von im Ausland nichtakzeptierten gültigen Versichertenkarten war in den beiden Monaten der Erhebung in Italien festzustellen. Es folgten Spanien, Griechenland, Österreich und Frankreich.
Weitere Informationen zur EHIC finden bei der EU-Kommission: ec.europa.eu
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr