Das Bundesgesundheitsministerium will die Begrenzung des Zusatzbeitrages aufheben. Wie "Welt online" berichtet, könnten dann die Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrages selbst festlegen. Derzeit ist der monatliche Zusatzbeitrag auf ein Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 37,50 Euro, begrenzt.
Nach Plänen des Gesundheitsministeriums soll ab 2011 die Obergrenze für Zusatzbeiträge auf zwei Prozent angehoben werden. Die Beschränkung auf einen Maximalwert soll dann wegfallen. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, kann der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende.
Mit der Maßnahme will das Gesundheitsministerium den Wettbewerb unter den Krankenkassen ankurbeln und das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung minimieren. Zudem will die schwarz-gelbe Koalition den Beitrag zur Krankenversicherung von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent anheben.
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