Krankenkassen erlassen Schulden 

Krankenkassen erlassen ab dem 1. August die Schulden für Nicht-Versicherte mit Beitragsschulden. Die Verbraucherzentrale Berlin (VZ Berlin) berichtet über den gesetzlichen Schuldenerlass.

Nach Angaben der VZ Berlin scheuen viele Menschen ohne Versicherungsschutz den Gang zur Krankenkasse. Grund dafür sind die angehäuften Beitragsschulden seit der Einführung der Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber erlässt nun den Schuldnern die fälligen Forderungen bis zum 31. Dezember 2013.

Die Schulden entstanden häufig durch säumige Beitragszahlungen. Diese Forderungen der Kassen betrafen auch Menschen, die bisher nicht krankenversichert waren. Trat ein Nicht-Versicherter einer Krankenkasse bei, musste dieser die kompletten Beiträge und Säumniszuschläge für die Zeit nachzahlen, in der er keine Krankenversicherung hatte.

Gesetzlich Versicherte

Der Gesetzgeber erlässt nun ehemaligen gesetzlich-krankenversicherten Mitgliedern diese Schulden, wenn diese sich bis Dezember 2013 bei einer Krankenkasse anmelden. Hat der Versicherte weitere nicht gezahlte Beitragsschulden, reduziert der Gesetzgeber den Prozentsatz bei den Säumniszuschlägen. Der neue Zinssatz beträgt ein Prozent, statt der bisherigen fünf Prozent. Nichtversicherte mit Beitragsschulden bei Krankenkassen sollen laut der VZ Berlin dadurch finanziell entlastet werden.

Private Krankenversicherung

Nicht-Versicherte, die bis Ende des Jahres eine private Krankenversicherung wählen, bekommen den sogenannten Prämienzuschlag für die versicherungslose Zeit erlassen. Dies gilt auch für Versicherte, die Rückstände aus Prämienzuschlägen mitbringen.

Mitglieder, die die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht aufbringen können, werden auch rückwirkend in einen Notlagentarif eingruppiert. Finanziell schlecht gestellte Privatversicherte reduzieren dadurch nach Angaben der VZ Berlin ihre Schulden.

Die VZ Berlin rät Nicht-Versicherten diese Regelung zu nutzen, um schuldenfrei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Ab 2014 sei die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig.

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