Krankenkasse zahlt keine Spitzenmedizin 

Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht übernehmen. Stehen Alternativen zur Verfügung, haben Patienten keinen Anspruch auf "Spitzenmedizin". Dies entschied das Hessische Landessozialgerichts in einem Urteil (Az.: L 1 KR 298/10).

Ein an Prostatakrebs erkrankter Mann entschied sich im Jahr 2005 für eine MRT-Diagnostik. Diese bot zum Zeitpunkt der Behandlung nur ein Arzt in den Niederlanden an. Der Patient wollte dadurch eine Operation verhindern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Inkontinenz und Impotenz geführt hätte. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu übernehmen.

Grundrechte bleiben gewahrt

Der Fall landete vor Gericht. Dieses befand, dass diese spezielle Diagnostik keine Vertragsleistung darstelle. Die Krankenkassen müssten nicht "Spitzenmedizin um jeden Preis" gewähren. Dem Patient stünden zumutbare Alternativen zur Verfügung. Insofern könne sich der Erkrankte auch nicht erfolgreich auf eine Verletzung seiner Grundrechte berufen.

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