Versicherte der Krankenkasse BKK A.T.U. müssen künftig keine Zuzahlungen für homöopathische Behandlungen leisten. Ein entsprechender Vertrag tritt laut der Krankenkasse ab Juni 2013 in Kraft.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte und die BKK A.T.U. haben einen Vertrag abgeschlossen. Dieser regelt, dass Versicherte der Krankenkasse ab sofort homöopathische Behandlungen erhalten. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte. Die Patienten müssen keine Zuzahlung leisten.
Das Angebot umfasst unter anderem eine etwa 60 minütige Aufnahme der Krankengeschichte, eine homöopathische Analyse sowie Folgeuntersuchungen und Beratungen. Bundesweit nehmen ungefähr 1.400 Ärzte an dem Vertrag teil. Diese müssen eine Zulassung als Vertragsarzt haben und eine zusätzliche Qualifikation für klassische Homöopathie nachweisen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr