Die Krankenkasse kommt für ein Taxi auf, wenn es für den Weg zum Arzt notwendig ist. Laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gibt es weitere Bedingungen.
Wenn ein Versicherter Pflegestufe 2 oder 3 hat, dann bezahlt die Krankenkasse die Taxifahrten. Allerdings gilt dies nur für Wege zu notwendigen Behandlungen. Wenn der Patient ein Rezept abholen will, muss er der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland zufolge selbst dafür aufkommen.
Die Patienten müssen vor der Fahrt die Genehmigung seitens der Krankenkasse einholen. Denn die Versicherung erstattet das Geld nicht rückwirkend. Die Patientenberatung rät, beim Antrag an die Krankenkasse eine Bescheinigung des Arztes zur Notwendigkeit der Behandlung mitzuschicken.
Die Patienten müssen in den meisten Fällen Zuzahlungen leisten. Diese betragen zwischen fünf und zehn Euro. Die Belastungsgrenze ist bei chronisch Kranken niedriger.
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