Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen eine Fettabsaugung zahlen. An dieses Urteil des Landessozialgericht Hessen erinnerte die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" (Az.: L1 KR 391/12).
In bestimmten Fällen müssen Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung zahlen. Geklagt hatte eine 29-Jährige Frau aus Nordhessen. Ihre Oberschenkel hatten einen Umfang von 80 cm.
Das Landessozialgericht entschied zu Gunsten der Frau. Laut Richter hilft bei Menschen mit schwerem Lipödem nur ein Krankenhaus. Ein Lipödem ist eine Häufung von Fettgewebe. In diesen schweren Fällen müsse die Kasse die Kosten tragen.
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