Krankenkasse: Studenten müssen sich entscheiden 

In Deutschland müssen alle Menschen krankenversichert sein. Dies gilt auch für Studenten. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über die Bedingungen.

"Jeder in unserem Land muss krankenversichert sein, ganz gleich ob Arbeitnehmer, Student oder Rentner", sagt Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Marion Schmidt. Während Arbeitnehmer, Auszubildende und Arbeitslose die Beträge direkt abgezogen bekommen oder das Amt diese übernimmt, müssen Studenten die Beträge selbst zahlen.

Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten in der Regel bei den Eltern im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. Wer jedoch älter ist, muss selbst zahlen. Der Beitrag liegt laut der Verbraucherzentrale für Studenten ohne Kind bei monatlich 78,50 Euro.

Gesetzlich oder privat versichern?


Studenten müssen sich vor der Einschreibung an der Hochschule (wenn die Familienversicherung nicht gilt) jedoch entscheiden, ob sie gesetzlich versichert sein möchten. Die Kasse können sie selbst wählen. "Wer sein Studium neu anfängt, sollte sich auf jeden Fall vor der Einschreibung von der zuständigen Krankenkasse eine Versicherungs­bescheinigung ausstellen lassen", erklärt Schmidt.

Studenten mit einer privaten Krankenversicherung können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser sogenannte Befreiungsantrag muss dann binnen von drei Monaten beantragt werden. Jedoch müssen privat versicherte Studenten dies gut überlegen. Ist nämlich der Antrag einmal gestellt, können die betroffenen Studenten während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Versicherung wechseln. Dies gilt auch, wenn die Beiträge bei den Privatversicherern steigen.

Krankenversichert beim Studentenjob?


Studenten, die während des Studiums jobben und familienversichert sind, dürfen nicht mehr als monatlich 450 Euro verdienen. Dies hat sonst laut der Verbraucherzentrale Sachsen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Zahlt der Student selbst seine Beiträge, darf nicht mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet werden. Arbeitet ein Student dennoch mehr als 20 Stunden die Woche darf diese Beschäftigung höchstens auf zwei Monate (50 Tage) beschränkt sein. Sonst kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Einen Tarifrechner für die private Krankenversicherung findet sie auf Banktip. Auf was Studenten noch achten müssen während ihrer Unizeit, klären wir hier.

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