Gesetzliche Krankenversicherungen müssen Funk-Rauchwächter für Gehörlose nicht bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor (L 4 KR 11/11). Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein gehörloser Versicherter klagte gegen seine Krankenversicherung. Dabei ging es um die Kostenübernahme für einen Funk-Rauchwächter. Er war der Meinung, dass das Lichtsignal des Feuermelders die einzige Schutzmöglichkeit für ihn sei.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Die Krankenkasse müsse nur einen Behinderungsausgleich für menschliche Grundbedürfnisse erbringen. Der Funk-Rauchwächter gehöre hier nicht dazu. Menschen bemerkten Feuer vor allem über das Sehen und Riechen. Damit gehöre die Risikovorsorge über den Funk-Rauchwächter zum privaten Lebensbereich.
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