Das Bundesver-sicherungsamt schließt die Krankenkasse City BKK. Die Versicherten der City BKK müssen in andere Krankenkassen wechseln, wenn die Krankenkasse schließt. Dieses Wahlrecht gilt bis zwei Wochen nach dem Schließungstermin der bisherigen Krankenkasse.
City BKK: Schließung zum 1. Juli 2011
Die Versicherung gilt ab dem Datum der Pleite der bisherigen Kasse. Im Fall der City BKK erfolgt die Schließung zum 1. Juli 2011. Wer sich keine neue Krankenkasse sucht, wird vom Arbeitgeber einfach bei seiner vorherigen Krankenkasse angemeldet. Ist diese Kasse nicht bekannt, meldet der Chef den Mitarbeiter bei einer anderen Krankenkasse an.
Keine Gefahr für Versicherungsschutz
Für Empfänger von Hartz IV übernimmt das die Bundesanstalt für Arbeit, für Rentner der zuständige Rentenversicherungsträger. Freiwillig Versicherte in der City BKK müssen ihren Wechsel zu einer anderen Krankenkasse innerhalb von drei Monaten erklären. Die Versicherung beginnt rückwirkend und damit übergangslos. Tut der freiwillig Versicherte das nicht, wird auch er ohne sein Zutun bei einer anderen Krankenkasse angemeldet.
Erste Krankenkassenpleite
Mit der City BKK steht erstmals eine Krankenkasse vor dem Aus. Nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes war die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kasse nicht mehr auf Dauer sicher. Ein von der City BKK vorgelegtes Sanierungskonzept sei wegen hoher Mitgliederabgänge gescheitert.
Betriebskrankenkassen zahlen die Zeche
Die Schließung der City BKK wird nach einem Bericht der "Ärzte-Zeitung" 135 bis 150 Millionen Euro kosten. Die genaue Höhe werde erste Ende 2011 feststehen, heißt es in dem Bericht. Die Kosten werden auf alle 119 BKKen verteilt. Damit keine BKK überfordert wird, will der GKV-Spitzenverband für den BKK-Bundesverband ein Darlehen aufnehmen, berichtet die "Ärzte-Zeitung".
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