Private Krankenversicherer dürfen Vermittlerprovisionen nur noch über neun Monatsbeiträge strecken. Das hat der Bundestag beschlossen. Der Verband der Versicherungskaufleute will jedoch klagen.
Versicherungskonzerne sollen Provisionen für private Krankenversicherungen in Zukunft nur noch auf die ersten neun monatlichen Versicherungsbeiträge des Kunden verteilen dürfen. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD). Der Deutsche Bundestag habe dies am 27. Oktober beschlossen.
Längere Stornohaftung für private Krankenversicherung
Außerdem habe der Bundestag die sogenannte Stornohaftung von zwei auf fünf Jahre verlängert, heißt es in dem Artikel weiter. Wenn ein Neukunde innerhalb dieser Zeit den Vertrag wieder kündigt, muss der Vermittler einen Teil der Provisionen wieder zurückzahlen.
Neuregelungen kommen Versicherungsbranche gelegen
Die Neuregelung komme den Versicherungen gelegen, berichtet die "FTD". Das beziehe sich vor allem auf die längere Stornohaftung. Immer wieder drängen Versicherungsvertreter ihre Kunden zum Wechsel der Krankenversicherung, um neue Provisionen zu kassieren.
Versicherungsvertreter wollen klagen
Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute will gegen die Regelungen klagen. Er sieht eine ganze Branche in Misskredit gebracht. Und das nur wegen einiger schwarzer Schafe, wie Verbandspräsident Michael Heinz der "FTD" sagte.
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