Die KKH-Allianz erstattet ihren Versicherten die Praxisgebühr. Voraussetzung ist allerdings die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Die Krankenkasse erstattet ihren Mitgliedern die Praxisgebühr beim Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch bis zur Höhe von 40 Euro jährlich. Bedingung ist die Einreichung von Quittungen.
Zusätzlich müssen die Versicherten vier Maßnahmen für gesundheitsbewusstes Verhalten nachweisen. Dazu gehört zum Beispiel die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die aktive Mitgliedschaft im Sportverein. Das neue Angebot gilt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für mitversicherte Familienangehörige ab 18 Jahren.
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