Zwar sind in der Teil- oder Vollkaskoversicherung Schäden durch Überschwemmung mitversichert, aber nur solange der Fahrzeugführer nicht grobfahrlässig handelt. Wer sein Auto trotz Warnschildern und Absperrungen an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Auch die Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht in jedem Fall versichert.
"Die Kfz-Versicherung gemeldet werden.