Die Uhr tickt: Am 30. November läuft die Frist zum Wechsel der KFZ-Versicherung ab. Doch auch danach können Autofahrer den Anbieter wechseln. Wenn die alte Versicherung teurer wird.
Wer noch in diesem Jahr die KFZ-Versicherung wechseln will, muss jetzt handeln. Noch lohnt sich ein Blick in den Autoversicherungsrechner. Bis zum 30. November muss die Kündigung zum Jahresende beim Versicherer eingegangen sein. Danach geht Nichts mehr. Doch es gibt eine Ausnahme.
Sonderkündigungsrecht, wenn die KFZ-Versicherung teurer wird
Wird die KFZ-Versicherung teurer, dann kann sich der Kunde auf ein Sonderkündigungsrecht berufen und auch nach dem 30. November noch kündigen. Anschließend kann er zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Prämien können durch Veränderungen in der Regional- oder Typklasse entstehen.
Wichtig: Der Kunde muss sich in seiner Kündigung ausdrücklich auf sein Sonderkündigungsrecht wegen Prämienerhöhung berufen, rät der Automobilclub ADAC. Schriftstücke an Versicherungen sollten grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden. Andere Möglichkeiten der Kündigung nach dem 30. November bestehen nach einem Schadensfall und dem Kauf eines neuen Autos.
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