Wer in eine Massenkarambolage gerät, dessen Schaden am Gefährt wird meistens pauschal von der Kfz-Versicherung reguliert. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Die Schadensabwicklung wird dann nach einer Quotenregelung vorgenommen. Laut Thorsten Rudnick vom BdV erstatten die Versicherer bei ausschließlichen Frontschäden 25 Prozent des tatsächlichen Schadens. Ist das Heck lädiert, werden die Kosten zu 100 Prozent von der Versicherung übernommen. Ist das Fahrzeug sowohl vorn als auch hinten beschädigt, zahlt die Versicherung zwei Drittel der Kosten.
Schadenfreiheitsrabatt wird bei Pauschalregelung nicht verändert
"Vorteil dieser Regelung ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angetastet wird", erläutert Rudnik vom BdV. Wer sich mit der Pauschallösung nicht zufrieden geben will, wird nicht umhinkommen den Schuldigen zu finden und auch noch zu beweisen, dass er Verursacher ist.
Pauschallösung bei Massenkarambolage nach Ansicht des BdV am einfachsten
"Die Pauschallösung ist aus unserer Sicht die einfachere und damit akzeptable Variant", meint Rudnik. Allerdings ist Rudnik der Ansicht, dass die Hürde, ab wann es sich um eine Massenkarambolage handelt, zu hoch. Erst wenn 50 Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind, sprechen die Kfz-Versicherungen von einer Massenkarambolage.
Der Bund der Versicherten verlangt daher von den Kfz-Versicherern, die Pauschalregulierung schon ab einer Beteiligung von 20 Fahrzeugen anzuwenden.
Foto: © BUND DER VERSICHERTEN
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr