Auch nach dem 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung zu finden. Wichtig dabei ist, dass sich der Versicherte bei der Kündigung auf die Beitragserhöhung bezieht.
Andere Möglichkeiten der Kündigung nach dem 30. November bestehen nach einem Schadensfall und dem Kauf eines neuen Autos. Der ADAC erinnert außerdem daran, dass Kündigungen immer als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden sollten.
Foto: © Gourmecana/FOTOLIA
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