Am 12. Mai werden die inzwischen 130 Kfz-Schiedsstellen vierzig Jahre alt. Die ersten wurden 1970 in Hamburg und München gegründet. Kfz-Schiedsstellen sind zuständig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht. Das teilt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit.
Kfz-Innungen erkennen Schiedsspruch an
Alle Meisterbetriebe der Kfz-Innungen in Deutschland erkennen den Schiedsspruch als verbindlich an. Dem Autofahrer steht es trotzdem frei, ein ordentliches Gericht mit dem Fall zu beauftragen, wenn er mit dem Schiedsspruch unzufrieden ist. Jährlich werden etwa 12.000 Schiedsverfahren begonnen und fast 90 Prozent der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden kostenfrei bearbeitet.
Kfz-Schiedsstellen haben sich bewährt
Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen Serviceaufträgen, die in den bundesweit 38.300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren verschwindend gering. Kommt es trotzdem zu Streitigkeiten zwischen Autofahrern, Werkstätten oder dem Gebrauchtwagenhandel, haben sich die Kfz-Schiedsstellen als Institution bewährt, um kostspielige und zudem nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden, heißt es in der Mitteilung.
Experten als Streitschlichter
Die Schiedsstellen-Kommission wird von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium. Der ADAC war an der Einrichtung der Kfz-Schiedsstellen beteiligt und wirkt seit 40 Jahren aktiv an deren Arbeit mit.
Auch für Autofahrer aus dem Ausland
Auch Verbraucher aus dem Ausland können von den Service nutzen: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) ebnet Verbrauchern aus anderen EU-Ländern den Weg zu den Kfz-Schiedsstellen, wenn sie mit einem deutschen Händler im Streit liegen.
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