Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss wissen, was er tut. Für Dellen oder Beulen, die herabfallende Früchte hinterlassen, ist der Kfz-Halter darum selber zuständig. Diese Ansicht vertreten nach einer Mitteilung der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung zumindest die Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und das Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09).
Anders als bei herabfallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg, dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko. Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden.
Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert. Eine ähnliche Rechtsauffassung hatte bereits das Oberlandesgericht Koblenz an den Tag gelegt.
Foto: © HUK Coburg

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