Keine Frist bei Krankengeld 

Die Krankenkassen zahlen Krankengeld in der Regel zeitlich unbegrenzt. Der ge­setzliche Versicherer AOK Plus erinnert an die Dauer der Zahlungen bei Arbeits­unfähigkeit.

Nach Ende der Zahlungen durch den Arbeit­geber beginnt die Zahlung des Krankengeldes. Meist ist dies nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Fall. Das Geld wird bei Arbeitsunfähigkeit genauso gezahlt, wie bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus.

Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, so zahlt die Krankenkasse das Krankengeld 78 Wochen lang. Dieser Zeitraum wird für eine Krankheit im Drei-Jahres-Rhythmus gerechnet. Das heißt, Arbeitnehmer erhalten nur alle drei Jahre für dieselbe Krankheit 78 Wochen lang Krankengeld. Arbeit­nehmer sollten sich in dieser Zeit um Rehabilitationsmaßnahmen und um die Rente wegen Erwerbsminderung kümmern.

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist der Krankengeldzahlungen können andere Sozialleistungen beantragt werden. Diese treten in Kraft, wenn bei dem Betroffenen keine Besserung stattfindet.

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