Wenn kleine Kinder auf der Skipiste einen Unfall verursachen, dann bekommt der Geschädigte den Schaden normalerweise nicht ersetzt. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. Denn Kinder bis zum siebten Lebensjahr sind laut Gesetz nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen. Das gilt allerdings nur, wenn Aufsichtspersonen wie die Eltern oder der Skilehrer ihren Pflichten nachgekommen sind.
Kein Schadensersatz für Geschädigte
"Verursacht ein Fünfjähriger einen Unfall, bekommt das Opfer keinen Schadensersatz - wenn die Eltern aufgepasst und ihr Kind auf das Skifahren vorbereitet haben", erklärt die Haftpflichtexpertin des R+V-Infocenters Sonja Biorac.
Wenn aber die Aufsichtspflichten durch Eltern oder den Skilehrer verletzt wurden, dann hat der Geschädigte unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Daher ist es ratsam, kleine Kinder nicht aus den Augen zu lassen. Außerdem sollten Anfänger einen Skikurs besuchen, so dass sie auf die Risiken vorbereitet werden und lernen, die Pisten einzuschätzen.
Schuldfrage von 7- bis 17-Jährigen muss im Einzelfall geklärt werden
Anders sieht die rechtliche Situation bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren aus. Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Die Schuldfrage wird aber immer im Einzelfall entschieden. Je geringer das Alter des Kindes sowie dessen Erfahrung beim Skifahren, desto besser muss man sie im Auge behalten. Während ein zwölfjähriger Skianfänger auf der Piste noch beaufsichtigt werden sollte, kann ein Gleichaltriger, der seit seinem vierten Lebensjahr regelmäßig Ski läuft, unter Umständen auch alleine fahren.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann in der Familienhaftpflicht eine Zusatzdeckung für Kinder abschließen. Aber auch diese Versicherung zahlt nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflichten nicht verletzt haben.
Foto: © Herbert Nitzlnader/PIXELIO
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