Wer beim Karneval von geworfenen Kamellen verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Besucher eines Umzugs müssen damit rechnen, von Schokolade oder Bonbons getroffen zu werden. Dies entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 123 C 254/10).
Im vorliegenden Fall hat eine Frau dem Rosenmontagsumzug in Köln zugesehen. Dort wurde sie von zwei Schokoriegeln im Gesicht getroffen und zog sich nach eigenen Angaben eine Verletzung am Auge zu. Später forderte sie von dem Betreiber des Umzugs Schmerzensgeld. Das Gericht in Köln wies ihre Klage jedoch ab.
Zuschauer können Abstand halten
Beim Rosenmontagsumzug sei das Werfen von Süßigkeiten erlaubt und üblich. Wer sich in die Nähe der Festwagen begibt, müsse nach Ansicht des Gerichts auch mit Wurfgeschossen rechnen. Die Klägerin hätte entweder größeren Abstand halten, auf geworfene Kamellen achten auf oder ganz auf die Teilnahme verzichten können.
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