Kassenärzte: Bestechung ist nicht strafbar 

Kassenärzte, die Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Korruption strafbar. Grund: Sie sind weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Kasse. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Kassel (Az. GSSt 2/11).

Eine Pharmareferentin hatte Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von etwa 18.000 Euro gegeben. Die Zahlung war als Honorar für fiktive wissenschaftliche Vorträge ausgewiesen. Darüber hinaus sollten die Ärzte bei Verschreibung bestimmter Medikamente am Gewinn beteiligt werden.

Nach Ansicht des BGH handelt es sich dabei jedoch nicht um eine strafbares Verhalten, da Kassenärzte weder Angestellte noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sind. Die Richter sprechen zwar von "korruptivem Verhalten", dieses wäre aber nach geltendem Recht nicht strafbar. Eine Änderung dessen sei "Aufgabe des Gesetzgebers".

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen