Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen die Festbeträge für Hörhilfen. Der Gesetzliche Krankenkassen Spitzenverband (GKV) informiert über die Neuerungen.
Schwerhörige Versicherte bekommen seit Juli 2013 höhere Leistungen. Nach Angaben des GKV wurde der Festbetrag für die Versorgung verdoppelt. Die gesetzlichen Kassen erhöhten auch die Leistungsanforderungen an die Hörgeräte.
Ab sofort bekommen schwerhörige Versicherte mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs einen Festbetrag von 784,94 Euro. Die Nachuntersuchung ist ab sofort nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert vergütet. Der bisherige Festbetrag lag bei 421,28 Euro.
Hörhilfen mit Mindestanforderungen
Der GKV erhöhte auch die Anforderungen an die Hörgeräte. Diese müssen nun technische Merkmale wie Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit (mindestens vier Kanäle), Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mindestens drei Hörprogramme und eine Verstärkungsleistung von 75 Dezibel aufweisen.
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