Kasse zahlt PID nur bei Zeugungs-unfähigkeit 

Die Krankenkasse muss keine Prä­implantationsdiagnostik (PID) zahlen. Dabei handelt es sich um eine Unter­suchung zur Erkennung von Erb­krankheiten in den Ei- und Samen­zellen. Die Zeitung "Ärztezeitung" berichtet über ein Urteil des Landessozial­gerichtes Baden-Württemberg (Az.: L 4 KR 5058/12).

In dem konkreten Fall klagte eine Familie. Frau als auch Mann sind Träger einer Mutation im sogenannten LLDC-Gen. Durch diese Genveränderung können die Kinder die Stoffwechselerkrankung ketotische Hyperclycinämie, auch Propionazidämie genannt, bekommen. Bei dieser Erkrankung werden Eiweiße und Fette, die der Energiegewinnung dienen, nicht vollständig abgebaut.

Dies e bleiben auf einer Zwischenstufe stehen. Dadurch entstehen Stoffe, die giftig für den Organismus sind. Durch diese Stoffe entwickelt der Betroffene Symptome, die kurz nach der Geburt auftreten: Krämpfe, komatöse Zustände, Verdauungsstörungen. Eine weitere Folgeerscheinung ist die geistige Behinderung. Die Kläger sind bereits Eltern von zwei Kindern. Eines der beiden leidet an der Erkrankung.

Die Eltern wünschen sich gesunde Kinder. Die Frau erlitt bereits eine Fehlgeburt und brach zwei Schwangerschaften ab, da die Föten von der Erbkrankheit betroffen waren. Die Kläger verlangten die Erstattung der PID-Kosten durch die Kasse. Die Krankenkasse wies dies jedoch ab.

Mutation macht nicht arbeitsunfähig

Auch das Landessozialgericht entschied gegen die Eltern. Eine künstliche Befruchtung werde nur bezahlt, wenn die Eltern zeugungsunfähig sind. Dies sei hier nicht der Fall, da die beiden in der Vergangenheit auf natürlichem Weg Kinder bekommen hatten. Zudem lägen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung vor.

Die Kasse müsse laut Gericht zwar die Früherkennungsmaßnahmen übernehmen, jedoch zielen diese auf einen lebenden Körper ab. Bei der PID sortiere man jedoch nur genetisch belastete Zellen aus. Da aber auch der Gendefekt der Eltern keine Krankheit darstelle und die Träger nicht arbeitsunfähig dadurch werden, bedürfe es keiner Behandlung. Eine PID, so das Gericht, kann diese Mutation auch nicht heilen.

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