Die Krankenkassen erlassen die Beitragsschulden bis Ende des Jahres bei einer Neuversicherung. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert darüber.
Verbraucher ohne Krankenversicherungsschutz sollten sich beeilen. Noch bis Ende 2013 können sie sich versichern, ohne hohe Prämien- und Säumniszuschläge zu fürchten. Das geht aus dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 1. August 2013 hervor.
"Wegen der seinerzeitigen Urlaubszeit ist zu befürchten, dass viele Betroffene von den für sie günstigen Neuregelungen gar nichts mitbekommen haben", sagt Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. Betroffene, die länger als bis zum Jahresende 2013 warten, können nicht von dem Gesetz Gebrauch machen.
Säumige Beitragszahler von privaten Krankenversicherungen bekommen einen Notlagentarif zugeteilt. Dieser sichert die Akutversorgung und kostet etwa 100 Euro im Monat. Betroffene erhalten Hilfe bei offenen Fragen zum Schuldenerlass bei den Verbraucherzentralen.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr