Eine Vollkasko- versicherung zahlt nicht immer. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet über ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 26 O 174/10).
Der konkrete Fall betraf den Fahrer eines gemieteten Kleintransporters. Dieser beschädigte das Dach des Fahrzeugs, da er nicht die Höhe der Parkhauseinfahrt beachtete. Er sollte zwei Drittel seines Schadens selbst zahlen.
Das Gericht urteilte gegen den Fahrer. Da er die Höhe der Einfahrt nicht beachtete, handelte er nach Meinung der Richter grob fahrlässig. Den Betroffenen entstehen dadurch Kosten in Höhe von 5.700 Euro.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr