Karneval steht vor der Tür. Für viele Deutsche heißt das: verkleiden, feiern und Alkohol trinken. Banktip erinnert an Schwierigkeiten, die dabei mit der Versicherung auftauchen können.
Wer betrunken war und sich dabei oder andere verletzt, kann nicht auf die Haftpflicht- oder Unfallversicherung setzten. Beide können die Leistung verweigern. Ähnlich sieht es bei KFZ-Haftpflichtversicherung und Kasko aus.
Banktip rät den Jecken es auch in der fünften Jahreszeit nicht zu übertreiben. Lesen Sie dazu auch den Ratgeber "Silvester, Karneval, Kater: Feiern und Versicherung".
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