Jeder vierte deutsche Kassenpatient verzichtet darauf, Vorsorgetermine beim Zahnarzt in einem Bonusheft eintragen zu lassen. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Damit verschenkten die Betroffenen bares Geld, warnt die Krankenkasse.
Wenn ein Patient Zahnersatz braucht, dann richtet sich der Zuschuss der Krankenkasse nach den Eintragungen im Bonusheft. Wer zehn Jahre lang regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gegangen ist, bekommt zusätzlich zum Festzuschuss der Krankenkasse einen Zuschlag von 30 Prozent. Wer fünf Jahre lang regelmäßig zum Zahnarzt gegangen ist, erhält immer noch 20 Prozent zusätzlich.
Ein Beispiel: Ein defekter Zahn muss mit einer Krone repariert werden. Die Krone kostet 250 Euro. Der Festzuschuss der Krankenkasse für die Krone beträgt 120,03 Euro. Mit einem Bonus von 30 Prozent beträgt der Zuschuss 156,04 Euro. Mit einem Bonus von 20 Prozent immerhin noch 144,04 Euro.
Für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt fällt keine Praxisgebühr an. Den Besuch bestätigt der Zahnarzt im Bonusheft, das man in jeder Praxis bekommt. Wahrgenommene Termine, die nicht gleich im Bonusheft eingetragen wurden, muss der behandelnde Zahnarzt auch nachträglich im Bonusheft bestätigen, erklärt die TK.
Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 1. und dem 9. Juli 2009 im Auftrag der TK 1.000 Personen telefonisch befragt.