Die Krankenkassen müssen die Kosten für häusliche Intensivpflege übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins wies erneut auf das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Oktober 2011 hin (AZ: I-20 W 29/11).
Krankenkassen müssen Heilbehandlungen zahlen. Anlass für das Urteil war der intensive Pflegeaufwand eines Patienten, der nach einem Hirnschaden an einer schweren Bronchitis litt. Er brauchte eine Rund-um-die-Uhr Betreuung durch eine Krankenschwester. Ohne Betreuung drohte der Erstickungstod.
Die Kosten pro Monat beliefen sich auf 21.600 Euro. Die Krankenkasse verweigerte die Zahlung. Das Gericht entschied für den Patienten. Maßnahmen, wie etwa das Schleimabsaugen, dienen zur Linderung und Heilung einer Krankheit. Ohne diese Heilbehandlungen besteht die Gefahr der Verschlechterung des Krankheitsbildes. Die Überwachung durch eine Krankenschwester ist daher notwendig.

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