Versicherungsbeschwerden nehmen zu. Das teilte der Lebensversicherung haben sich beim Versicherungsombudsmann beschwert. Ein Großteil der Beschwerden betraf die Unterschiede zwischen den Erwartungen der Kunden und den mitgeteilten oder abgerechneten Leistungen der Versicherer. Hirsch meint, dass die Komplexität der Produkte nur schwer dem Kunden zu erklären sei und deshalb zu vielen Beschwerden führe. Allerdings sei nur jede sechste Beschwerde über Lebensversicherer zulässig. Im Gegensatz dazu seien Beschwerden bei Unfall- oder Kfz-Versicherungen erfolgreicher.
Ausdrücklich wies der Ombudsmann auf die Beratungs- und Dokumentationspflicht von Vermittlern und Versicherungsunternehmen nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz hin. Jedoch führten die Versicherungsvertreter die vorgeschriebenen Protokolle der Beratungsgespräche nicht sehr genau. Die Nachlässigkeit beim Ausfüllen wirke sich oft zu Gunsten des Kunden aus, da die Beweislast einer korrekten Beratung bei einem Streit vor Gericht auf den Vermittler übergeht. Hirsch rät den Kunden, darauf zu achten, dass der Vertreter das Gespräch ausführlich dokumentiert.
Der Versicherungsombudsmann schlichtet zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Er steht den Versicherungskunden als Anlaufstelle für ihre Versicherungsprobleme zur Verfügung. Das Schlichtungsverfahren ist für Versicherungskunden kostenfrei. Hirsch wies in seinem Bericht darauf hin, dass die Zahl der Beschwerden keinen direkten Rückschluss auf die Kundenzufriedenheit erlaube. Es seien mehrere Faktoren und Kundenmotive für die Beschwerden verantwortlich. Hirsch nannte hier unter anderem den zunehmenden Bekanntsgrad des Ombudsmanns sowie das neue Versicherungsvertragsgesetz.
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