Wer auf den Hund seines Nachbarn aufpasst, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil(Az. L 8 U 4142/10).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann auf den Rottweiler des Nachbarn mehrfach aufgepasst, bis das Tier ihn plötzlich ohne erkennbaren Grund angriff und schwer verletzte. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht zahlen, da sie keinen Arbeitsunfall erkannte.
Das Gericht gab der Versicherung Recht. Zwischen den Nachbarn bestünde kein Arbeitsverhältnis oder arbeitnehmerähnliches Verhalten. In so einem Fall müsste die Hundehaftpflichtversicherung einspringen, die jedoch nicht in jedem Bundesland Pflicht ist.
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