Tierhalter haften für den Schaden, den ihre Tiere verursachen. Dies gilt auch, wenn der Halter keinen Einfluss auf das Tier nehmen konnte. Dies entschied das Oberlandesgericht in Celle (Az.: 20 U 38/11).
Im vorliegenden Fall brachte eine Frau ihren Schäferhund in eine Kleintierklinik. Beim Erwachen aus der Narkose biss der Hund dem Tierarzt in die Hand und fügte ihm schwere Verletzungen zu. Der Tierarzt verklagte die Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe.
Kein Einfluss möglich
Die Halterin argumentierte, sie hätte auf den Hund keinen Einfluss nehmen können und sei daher nicht haftbar. Der Kläger hätte sich dem Risiko eines Angriffs außerdem bewusst ausgesetzt.
Das Gericht urteilte, die Haftung bestehe unabhängig von der Möglichkeit einer Einflussnahme. Allerdings habe der Tierarzt unvorsichtig gehandelt, weshalb die Haftung eingeschränkt sei.
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