Wenn ein Hund sich als zu intelligent für sämtliche Sicherheitsmaßnahmen erweist, so muss das Herrchen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. An dieses Urteil des Landgerichts Hannover erinnert der Versicherer Arag (Az.: 19 S 1986/99).
Ein Hundebesitzer sperrte seinen Hund während seiner Abwesenheit im Gästebad ein. Zuvor räumte er den Raum aus und setzte den Nachbarn in Kenntnis. Der Hund zerfetzte Klopapier und deponierte es im Waschbecken. Er drehte außerdem den Wasserhahn auf. Die Aktion verursachte einen Wasserschaden in drei Wohnungen.
Die Wohngebäudeversicherung deckelte den Schaden zunächst. Dann verlangte sie jedoch das Geld vom Hundebesitzer. Das Landgericht entschied für den Besitzer. Es handelte sich der Meinung der Richter nach nicht um grobe Fahrlässigkeit. Er habe genug Vorsichtsmaßnahmen getätigt. Mit einer Überflutung hätte das Herrchen nicht rechnen können.

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